Schützenverein Istha 1963 e. V.
 
Satzung des Ältestenrates

Home
Nach oben
Chronik
Veranstaltungen
Dienstplan
Sparten
Ergebnisse
Bildergalerie
Mitglieder
Forum
Gästebuch
Links
Kontakt

 

 

 

 

 

Ehren- und Ältestenrat Satzung des

Schützenverein Istha 63 e.V.



§1


Der Ehrenrat gibt sich eine eigene Ordnung:


a ) Er besteht aus 5 Vereinsmitgliedern. Sie müssen 5 Jahre dem Verein angehören.
Sie müssen eine langjährige Vereinserfahrung und das 50. Lebensjahr erreicht haben.
b) Sie werden in der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt.
c) Über jede Sitzung des Ehren und Ältestenrat wird ein Protokoll geführt.
d) Die Protokolle sind von 2 Mitgliedern zu unterschreiben.


§2


Ehrungen:


a) Geehrt werden Vereinsmitglieder mit einer Vereinsnadel in Bronze- Silber- und
Gold für 10- 20- und 30 Jahre, eine Nadel in Gold mit der Zahl 40 wenn sie 40 Jahre
und länger im Verein sind.
b) Ehrenmitglied kann werden, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat und 40 Jahre
ununterbrochen dem Verein angehört.
c) Ehrenvorsitzender kann werden, wer den Verein 15 Jahre ununterbrochen
geführt hat. Er bekommt eine Vereinsnadel in Gold mit Aufschrift und eine
Urkunde.
d) Geehrt werden aktive und passive Vereinsmitglieder, die sich ganz besondere
Verdienste um den Verein erworben haben, mit der Verdienstnadel in Bronze- Silber
und Gold.


§3


a) Der Ehren- Ältestenrat und der Vorstand behält sich vor, „ Ehrungen“ die
unabhängig vom „ Alter und Vereinszugehörigkeit“ sind, vorzunehmen.
b) Alle Vereinsmitglieder haben laut Vereinssatzung das Recht, Anträge auf
Ehrungen für Vereinsmitglieder beim Ehren/Ältestenrat sowie beim Vereinsvorstand
zu stellen.
c) Alle Ehrungen sollten nach Möglichkeit in den ordentlichen Mitgliederversammlungen
oder bei kulturellen und sportlichen Vereinsveranstaltungen stattfinden.


§ 4

Ehrenmitglieder sind „beitragsfrei“. Sie haben laut Vereinssatzung die gleichen
„Rechte und Pflichten“ wie die ordentlichen Mitglieder. Zu sportlichen und
kulturellen Veranstaltungen haben sie „freien Eintritt“.


§ 5


Der Ehren und Ältestenrat und der Vorstand entscheiden, nach getrennten
Sitzungen, über alle Ehrungen gemeinsam.


§ 6


Alle Ehrungen eines Mitgliedes, ob aktiv oder passiv, können wieder
aberkannt und entzogen werden bei:

a) vereinswidrigem Verhalten.

b) nach 2 Abmahnungen.

c) bei groben Verstoß gegen die Satzung.

d) oder beim Ausschluss aus dem Verein.

Bei den oben genannten Verstößen bleibt dem betreffenden Mitglied eine Beschwerde oder Aussprache beim Ehren/Ältestenrat und dem Vorstand nach §5 Abs. 6 u.7 der Satzung vorbehalten.



Die Aufgaben des Ältestenrates


§ 1

Er übernimmt die Ehrenordnung.

§ 2

Der Ältesten und Ehrenrat ist beratendes Mitglied im Vereinsvorstand, wenn es
um wichtige Angelegenheiten im Verein geht.

a) Bei Differenzen zwischen den Mitgliedern und dem Vorstand bemüht er sich
um ein Schlichtungsverfahren.

b) Er überbringt die Gratulationen ab dem 50. Lebensjahr im Rhythmus von 10 Jahren
zu Geburtstagen.

c) Er übernimmt Krankenbesuche, zu Hause oder im Krankenhaus.

d) Er überbringt Glückwünsche bei grünen- silbernen- goldenen u.diamantenen Hochzeiten.
Ebenso übernimmt er die Verpflichtungen bei unvorhergesehnen Vorkommnissen.

e) Diese wichtigen Vereinsangelegenheiten werden selbstverständlich mit dem
Vorstand abgesprochen.


Allgemeines:


Der Ehren und Ältestenrat sowie der Vorstand entscheiden bei Ehrungen zunächst in getrennten Sitzungen, danach gemeinsam.

Ehren und Ältestenrat entscheiden Vereinsangelegenheiten gemeinsam mit dem Vorstand.

Dies alles zum Wohle unserer Mitglieder.




gez. für den Vorstand                                                  gez. für den Ältestenrat
Wolfgang Hensel                                                        Wilfriede Müller
 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

               Home